Allgemeine Geschäftsbedingungen Royal Orchid Reiseservice |
Verehrter Reisegast,
wir freuen uns, dass Sie sich für eine Reise mit Royal Orchid Reiseservice (ROS) entschieden haben. Die nachstehenden Bedingungen und Hinweise regeln das Vertragsverhältnis mit Ihnen und gelten für Pauschalreiseverträge die nach dem 1.Juli 2018 abgeschlossen werden. Sie ergänzen die Vorschriften des EGBGB Art. 250&252 und des bürgerlichen Gesetzbuches Paragraph 651a-y BGB.
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1. Anmeldung und Reisebestätigung
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2. Zahlung
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3. Leistungen und Preise |
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4. Leistungs- und Preisänderungen
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5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Storno, Ersatzpersonen |
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6. Reiserücktrittskostenversicherung
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7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
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8. Außergewöhnliche Umstände
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9. Haftung
9.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns für
9.1.1. die gewissenhafte Reisevorbereitung
9.1.2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (z.B. Beförderungsunternehmen, Hoteliers)
9.1.3. die Richtigkeit der Beschreibung aller in diesem Prospekt angegebenen Reisedienstleistungen. Wir haften jedoch nicht für die Angaben in Hotel- und Ortsprospekten, auf deren Entstehen wir keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit wir nicht überprüfen können. Wir haften auch nicht, wenn sich an einem Reiseziel die staatspolitischen Verhältnisse und eventuelle Einreisebestimmungen nach Drucklegung dieses Prospekts ändern, die eine Einreise in das betreffende Land oder Reiseziel erschweren oder als untunlich erscheinen lassen. Über solche und wesentliche nachträgliche Änderungen werden Sie nach Möglichkeit kurzfristig informiert.
9.1.4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und -Ortes.
9.2. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen, sofern sich nicht aus diesen Reisebedingungen oder aus den Umständen etwas anderes ergibt und sofern ein Schaden von den mit der Leistungserbringung betrauten Personen nicht nur bei Gelegenheit der Vertragserfüllung verursacht worden ist. Der Maßstab der geschuldeten Sorgfalt richtet sich nach den Umständen am Ort der Leistungserbringung. Ihre Reise führt Sie ganz überwiegend in fremde Länder, in denen auch für uns fremde Gesetze maßgeblich sind.
9.3. Umfang der Haftung
9.3.1. ROS haftet nicht für Leistungsstörungen bei vermittelten Fremdleistungen, sofern in den Buchungsunterlagen und in der Reisebestätigung ausdrücklich auf die Vermittlungstätigkeit hingewiesen wird. Nur unter diesen Voraussetzungen gilt für Flüge mit Linienfluggesellschaften, für die der Reisende einen entsprechenden Beförderungsausweis erhält, folgendes: Nicht ROS als Vermittler haftet für die Erbringung der Beförderungsleistung, sondern das befördernde Unternehmen (z.B. Thai Airways). ROS ist kein Luftfrachtführer. Die Haftung der Luftverkehrsgesellschaften basiert auf deren Beförderungsbedingungen, die Sie in Ihrem Reisebüro einsehen können. Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich die Haftung der Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und dem Montrealer Übereinkommen. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Auch im Montrealer Übereinkommen finden sich Haftungsbeschränkungen des Luftfrachtführers für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
9.3.2. Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haften wir nur, wenn uns ein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Wir empfehlen den Abschluss einer Sport-Unfall-Versicherung.
9.3.3. Wir weisen darauf hin, dass im Ausland manchmal Fluggesellschaften tätig sind, die nicht immer über einen gleichen hohen Standard hinsichtlich Technik, Service und Komfort verfügen, wie die in- und ausländischen Gesellschaften, die von und nach Deutschland fliegen.
9.4. Gewährleistung
9.4.1. Der Reisende kann Abhilfe verlangen, wenn die Reise nicht vertragsgemäß erbracht wird. ROS kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
9.4.2. Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls das Abhilfeverlangen keinen Erfolg hatte und die Reise nicht vertragsgemäß erbracht wurde. Eventuelle, weitergehende Ansprüche, den Reisepreis nachträglich zu mindern, bleiben davon unberührt.
9.4.3. Wenn der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet hat oder erklärt, dass Abhilfe nicht geleistet werden kann, und wenn die Reise infolge der nicht vertragsgemäßen Erbringung erheblich beeinträchtigt wird, kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag auf diese Weise aufgehoben, ist ROS verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden ggf. zurückzubefördern.
9.5. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
9.6. Beschränkung der Haftung
9.6.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt für Schäden, die nicht Körperschäden sind, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.6.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
9.6.3. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen und auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
9.6.4. Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes wie unter 9.3.1. aufgeführt.
9.7. Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
9.7.1. Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen das ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten.
9.7.2. Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, sind diese an Ort und Stelle unverzüglich unserer Reiseleitung mitzuteilen. Ist eine örtliche Reiseleitung bzw. Agentur nicht vorhanden oder nicht erreichbar oder kann sie eine Leistungsstörung nicht beheben, wenden Sie sich an den Leistungsträger (Transfer-Unternehmen, Hotelier) und/oder den Reiseveranstalter bzw. an seine Kontaktadresse im jeweiligen Zielgebiet. Kommt ein Reisender diesen Verpflichtungen durch eigenes Verschulden nicht nach, stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
9.7.3. Reiseleiter und Leistungsträger sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche rechtlich wirksam anzuerkennen. |
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10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
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11. Versicherungen |
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12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
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13. Allgemeines |
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14. Datenschutz
Die zur Erfüllung des Reiseauftrages und der Kundenbetreuung notwendigen, personenbezogenen Daten des Reisenden werden elektronisch erfasst, verarbeitet, genutzt und soweit notwendig an Leistungsträger wie Fluggesellschaften oder Reedereien weitergeleitet. |
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Wasserloser Straße 3a · 63755 Alzenau Tel. +49 [0] 6023-91 71 30 · Fax +49 [0] 6023-91 71 49 E-Mail: info@royalorchid.de · www.royalorchid.de Umsatzsteuer ID: DE/204/118/32083 Notfallnummer +49 [0] 6023-91 71 30 (Im Notfall wenden Sie sich bitte zuerst an die Fluggesellschaft oder die Rezeption, z.B. des Hotels oder des Kreuzfahrtschiffs) Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: ZURICH Insurance plc. Niederlassung für Deutschland Credit Lines · Platz der Einheit 2 · 60327 Frankfurt Kontakt: KAERA Industrie und Touristik Versicherungsmakler GmbH Tel. +49 [0] 6172-99761-0 Fax +49 [0] 6172-99761-20 |
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Alzenau, Dezember 2020 |